Sehr geehrtes Mitglied,
hiermit laden wir euch herzlich zur Mitgliederversammlung des Seesportclubs „Hanse“ e.V. ein.

Aufgrund eines formalen Fehlers in der ursprünglichen Einladung zur Mitgliederversammlung vom 12.12.2024 haben wir entschieden, die Versammlung zu verschieben und eine neue Einladung zu versenden. Dabei wurde insbesondere die Frist für Satzungsänderungsanträge korrigiert, sodass diese nun satzungsgemäß bis zum 28.02.2025 eingereicht werden können.

Alle bis zur ursprünglichen Frist eingereichten Anträge behalten ihre Gültigkeit und werden in der neuen Versammlung behandelt, sofern die/der Antragsteller/-in sie nicht zurückzieht oder anpasst.

Alle bis zur Frist eingereichten Anträge werden nach Ablauf der Frist über den geschützten Mitgliederbereich auf der Vereinswebsite (Passwort wird euch per Post mitgeteilt) bekanntgegeben. So haben alle Mitglieder ausreichend Zeit, sich auf die Diskussion und mögliche Abstimmungen vorzubereiten.

Geplante Satzungsreform Bildung eines Satzungsgremiums

Unsere aktuelle Satzung ist über 30 Jahre alt und bedarf einer strukturellen Anpassung an aktuelle Anforderungen und Vereinsbedürfnisse. Dabei soll nicht nur punktuell an einzelnen Abschnitten gearbeitet werden, sondern die gesamte Satzung einer grundlegenden Prüfung und Modernisierung unterzogen werden.

Um diesen Prozess strukturiert und unter Beteiligung der Mitglieder zu gestalten, schlagen wir die Einrichtung eines Satzungsgremiums vor. Dieses Gremium wird alle eingereichten und zukünftigen Satzungsänderungsvorschläge prüfen und daraus eine überarbeitete Satzung erarbeiten, die anschließend in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt wird.

Dazu wird folgender Tagesordnungspunkt aufgenommen:

TOP 11: Beschluss über die Einrichtung eines Satzungsgremiums zur Überarbeitung der Vereinssatzung

Die Mitgliederversammlung beschließt die Bildung eines Gremiums zur Überarbeitung der Vereinssatzung. Satzungsänderungsanträge, die bis zur Frist eingereicht wurden, sollen von diesem Gremium geprüft und in eine überarbeitete Satzung integriert werden. Die überarbeitete Satzung wird schnellstmöglich in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung gebracht.

Was passiert bei Ablehnung der Gremienlösung?

Sollte die Mitgliederversammlung die Einrichtung des Satzungsgremiums nicht beschließen, werden die bis zur Frist eingereichten Satzungsänderungsanträge direkt in der Mitgliederversammlung behandelt und zur Abstimmung gebracht.

Da eine detaillierte Diskussion und Abstimmung über einzelne Satzungsänderungen mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist und jede beschlossene Satzungsänderung für den Verein zusätzliche Kosten verursacht (z. B. für den Notar und die Eintragung beim Amtsgericht), bitten wir die Mitglieder, diesen Aspekt in ihre Entscheidung einzubeziehen.

Ein strukturiertes Gremium ermöglicht eine einheitliche, durchdachte Satzungsreform, anstatt viele separate Änderungen mit hohem Aufwand und mehrfach anfallenden Kosten für den Verein einzeln umzusetzen.

Wir freuen uns auf eine konstruktive Diskussion!

Mit sportlichen Grüßen

P. Redenz

Ort: Stralsund, Franzenshöhe 11 , Clubgebäude

Zeit: Sa.29.03.2025, 15.00 Uhr

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Festellung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Clubvorsitzenden
  4. Finanzberichte 2024
  5. Aussprache zu den Berichten
  6. Entlastung der Clubleitung
  7. Wahl der Clubleitung
  8. Wahl der Kassenprüfer
  9. Beschluss Finanzplan und Beiträge 2025
  10. Arbeits- und Wettkampfplan 2025
  11. Beschluss über die Einrichtung eines Satzungsgremiums zur Überarbeitung der Vereinssatzung
  12. Berufung zum Ehrenmitglied
  13. Verkauf Kutter „Pinta“
  14. Sonstiges

Anträge und Vorschläge sind bis zum 28.02.2025 schriftlich beim Clubvorsitzenden einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Redenz